§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen
Mobistro — Alexander Schäfer
Einzelunternehmer, tätig unter der Geschäftsbezeichnung „Mobistro“
Nauheimer Weg 9a
65550 Limburg
Deutschland
USt-IdNr.: DE 256081457
E-Mail: kontakt@mobistro.app
(nachfolgend „Anbieter") und der natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft, die den Vertrag für ihren Geschäftsbetrieb schließt (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der SaaS-Plattform „Mobistro" (nachfolgend „Plattform").
(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen richten sich nach § 6a und § 12.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Mobistro-Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung über das Internet. Die Plattform unterstützt Betreiber mobiler Gastronomie (Food Trucks, Getränkestände, Event-Catering, Marktbeschicker) bei der Organisation und Verwaltung ihres Geschäftsbetriebs.
(2) Die Plattform umfasst insbesondere folgende Funktionsbereiche:
- Eventplanung und Standortverwaltung
- Fahrzeugverwaltung
- Inventar- und Warenwirtschaft
- Dokumentenverwaltung
- Team-Management und Personalplanung
- Checklisten und Betriebsprozesse
(3) Die Plattform ist kein Kassensystem und ersetzt kein Point-of-Sale-System (POS). Sie dient ausschließlich als Ergänzung zu bestehenden Kassenlösungen und enthält keine TSE-Funktionalität (Technische Sicherheitseinrichtung).
(4) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket und der bei Vertragsschluss geltenden Paketübersicht und Leistungsbeschreibung. Spätere Änderungen richten sich nach § 4 Absatz 3 und § 6a.
§ 3 Benutzerkonto und Organisation
(1) Die Nutzung der Plattform setzt ein Benutzerkonto voraus. Ein Benutzerkonto entsteht entweder durch Registrierung in der Web-Applikation oder durch Annahme einer Einladung in eine bestehende Organisation. Der Kunde ist verpflichtet, dabei wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
(2) Bei der Einrichtung wird für den Kunden eine Organisation als getrennter Arbeitsbereich angelegt. Die Organisation ist ein technischer Mandant und nicht selbst eine zusätzliche Vertragspartei. Wer den Vertrag für einen Kunden schließt oder ein kostenpflichtiges Paket bucht, muss zu dessen rechtsgeschäftlicher Vertretung berechtigt oder bevollmächtigt sein. Daten verschiedener Organisationen sind voneinander getrennt.
(3) Der registrierende Nutzer erhält die Rolle „Admin" innerhalb seiner Organisation und kann weitere Nutzer mit den Rollen „Admin", „Manager" oder „Mitarbeiter" einladen. Eingeladene Nutzer nutzen die Plattform für den Kunden und werden durch die Einladung nicht selbst Vertragspartner des SaaS-Vertrags. Der Kunde verantwortet die Vergabe von Zugriffsrechten und die Nutzung durch seine berechtigten Nutzer. Eine technische Admin-Rolle begründet für sich allein keine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht.
(4) In der nativen App für iPhone und iPad lassen sich keine Benutzerkonten oder Organisationen anlegen. Anmelden können sich dort nur Nutzer mit einem bestehenden Benutzerkonto.
(5) Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich. Er hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugte Dritte Zugang zu seinem Konto haben.
(6) Der Anbieter behält sich vor, Registrierungen abzulehnen oder bestehende Konten zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung besteht.
§ 4 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet bereit. Der Zugang erfolgt über die Web-Applikation unter pitstop.mobistro.app sowie über die native Mobistro-App für iPhone und iPad, die über den Apple App Store bereitgestellt wird.
(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder Features über den gebuchten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Funktionale Erweiterungen und Verbesserungen werden automatisch bereitgestellt. Eine wesentliche Einschränkung des gebuchten Funktionsumfangs während einer laufenden Abrechnungsperiode ist ausgeschlossen; Änderungen zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode richten sich nach § 6a.
(4) Datenbank, Authentifizierung und Dateiablage verwenden die ausgewählte Supabase-Primärregion Frankfurt. Die Web-Auslieferung wird auf Hetzner-Infrastruktur in Deutschland betrieben. Für ausdrücklich beschriebene Auth-Mail-, Sicherheits-, Bezahl- und Kartenfunktionen können weitere Anbieter und Drittlandtransfers nach Maßgabe der Datenschutzerklärung eingesetzt werden.
(5) Für das Herunterladen der nativen App aus dem Apple App Store gelten ergänzend die Lizenzbedingungen von Apple für lizenzierte Apps (Standard-EULA). Apple ist nicht Partei dieses Vertrags und für die Plattform, ihre Inhalte, ihre Wartung und ihren Support nicht verantwortlich.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich:
- die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen,
- keine Inhalte einzustellen, die gegen geltendes Recht verstoßen,
- seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen,
- den Anbieter unverzüglich über Sicherheitsvorfälle oder Fehlfunktionen zu informieren.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingeladenen Nutzer innerhalb seiner Organisation diese AGB einhalten.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügt: einen aktuellen Webbrowser, eine stabile Internetverbindung und für die native App ein iPhone oder iPad mit einer von der App unterstützten Betriebssystemversion.
(4) Es ist dem Kunden untersagt:
- die Plattform durch automatisierte Zugriffe (Bots, Scraping) übermäßig zu belasten,
- die Plattform zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder in sonstiger Weise den Quellcode zu extrahieren, soweit dies nicht durch zwingendes Recht, insbesondere §§ 69d und 69e UrhG, gestattet ist,
- Sicherheitsmechanismen der Plattform zu umgehen oder zu manipulieren,
- Daten anderer Organisationen auszulesen oder auf diese zuzugreifen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Gewährt der Anbieter einen kostenlosen Zugang, insbesondere in einer Testphase oder im Rahmen eines vom Anbieter eingeräumten Sonderzugangs, entsteht dafür keine Zahlungspflicht. Ein kostenloser Zugang geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Paket über; ein kostenpflichtiges Paket kommt nur durch ausdrückliche Buchung zustande. Endet ein kostenloser Zugang ohne Buchung, kann der Anbieter die Organisation auf einen Lesezugang beschränken, in dem das Lesen und der Export der Daten möglich bleiben. Einen unbefristeten kostenlosen Zugang kann der Anbieter mit einer Frist von mindestens vier Wochen in Textform beenden. Individuell zugesagte Laufzeiten und dauerhafte Sonderzugänge bleiben hiervon unberührt.
(1a) Die kostenlose Testphase steht jedem Kunden nur einmal zu, auch wenn er weitere Benutzerkonten oder Organisationen anlegt oder eine Organisation löscht und neu einrichtet. Hat der Kunde die Testphase bereits genutzt, wird eine weitere Organisation ohne Testphase im Lesezugang eingerichtet; ein kostenpflichtiges Paket kann sofort gebucht werden. Verschafft sich ein Kunde eine weitere Testphase, etwa durch abweichende Angaben, kann der Anbieter die betroffene Organisation auf einen Lesezugang beschränken; bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß gilt § 7 Absatz 4.
(2) Kostenpflichtige Pakete bucht ein Admin der Organisation im Namen des Kunden in der Web-Applikation. Inhalte, Grenzen und Preise der Pakete ergeben sich aus der bei der Buchung angezeigten Paketübersicht. Die Entgelte werden je nach gewähltem Abrechnungsintervall monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Bei jährlicher Zahlungsweise kann ein Rabatt gewährt werden.
(3) Bestellung, Zahlung und Rechnungsstellung kostenpflichtiger Pakete wickelt Paddle als Wiederverkäufer (Merchant of Record) ab: Paddle.com Market Limited, London, Vereinigtes Königreich, bei Käufen aus den USA Paddle.com Inc. und bei Käufen aus Kanada Paddle.com (Canada) Ltd. Für den Kauf gelten ergänzend die Käuferbedingungen von Paddle, die im Bezahlvorgang bereitgestellt werden. Die Nutzung der Plattform richtet sich auch bei einem Kauf über Paddle ausschließlich nach diesen AGB.
(4) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Paddle berechnet die Umsatzsteuer und weist sie auf der Rechnung aus.
(5) Rechnungen stellt Paddle elektronisch per E-Mail und über die Rechnungs- und Zahlungsverwaltung von Paddle bereit, die Admins aus der Plattform heraus öffnen können. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang der Organisation nach erfolgloser Zahlungsaufforderung und Ablauf einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen auf einen Lesezugang zu beschränken, in dem das Lesen und der Export der Daten möglich bleiben. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt bestehen.
(7) Ein Admin kann einen Wechsel in ein anderes verfügbares Paket in der Web-Applikation beauftragen. Zeitpunkt und finanzielle Auswirkungen werden vor der Bestätigung angezeigt. Der Wechsel wird zu dem angezeigten Zeitpunkt wirksam, wenn Paddle ihn erfolgreich verarbeitet hat; eine erforderliche Zahlung muss erfolgreich abgeschlossen sein. Während einer kostenlosen Testphase kann die erste Berechnung erst nach deren Ende erfolgen. Übersteigt die Nutzung nach einem Wechsel in ein kleineres Paket dessen Grenzen, bleibt die Organisation bis zur Bereinigung auf einen Lesezugang beschränkt; Daten werden dabei nicht automatisch gelöscht.
§ 6a Änderung von Paketen und Preisen
(1) Der Anbieter darf Inhalte und Preise für künftige Neubuchungen ändern, Pakete einführen oder für Neubuchungen einstellen. Bestehende Verträge werden dadurch nicht geändert.
(2) Vom Anbieter vorgeschlagene Änderungen des Preises oder des vereinbarten Leistungsumfangs eines bestehenden Vertrags bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Vom Kunden beauftragte Paketwechsel richten sich nach § 6 Absatz 7. Der Anbieter teilt einen Änderungsvorschlag mit bisherigem und künftigem Preis beziehungsweise Leistungsumfang sowie dem vorgesehenen Wirksamkeitszeitpunkt mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Die Änderung wird frühestens zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode wirksam; bei jährlicher Abrechnung frühestens zum Beginn der nächsten Jahresperiode.
(3) Schweigen, die weitere Nutzung der Plattform oder eine unterlassene Kündigung gelten nicht als Zustimmung. Ohne Zustimmung läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Die ordentlichen Kündigungsrechte nach § 7 bleiben unberührt. Eine automatische Überführung in ein anderes Paket findet nicht statt.
(4) Kostenlose Erweiterungen und Preissenkungen kann der Anbieter jederzeit vornehmen, sofern damit keine Einschränkungen, zusätzlichen Pflichten oder sonstigen Nachteile für den Kunden verbunden sind. Individuell zugesagte Konditionen, insbesondere Preiszusagen, Rabatte und dauerhafte Sonderzugänge, bleiben für ihre vereinbarte Dauer verbindlich.
(5) Bei vereinbarten Nettopreisen wird eine Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer zum gesetzlich bestimmten Zeitpunkt entsprechend berücksichtigt.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine feste Laufzeit vereinbart wird. Ein kostenpflichtiges Paket verlängert sich jeweils um das gewählte Abrechnungsintervall, solange es nicht gekündigt ist.
(2) Der Kunde kann ein kostenpflichtiges Paket jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.
(3) Der Anbieter kann ein kostenpflichtiges Paket bei monatlicher Abrechnung mit einer Frist von 14 Tagen und bei jährlicher Abrechnung mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende der Abrechnungsperiode kündigen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug ist,
- der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB verstößt,
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(5) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ist ausreichend). Ein kostenpflichtiges Paket kann der Kunde außerdem über die Rechnungs- und Zahlungsverwaltung von Paddle kündigen, die Admins aus der Plattform heraus öffnen können.
(6) Nach Ende eines kostenpflichtigen Pakets ohne Folgebuchung beschränkt der Anbieter die Organisation auf einen Lesezugang, in dem das Lesen und der Export der Daten möglich bleiben. Die Löschung des Organisationskontos, die Rückgabe der Daten und der Wechsel zu einem anderen Anbieter richten sich nach § 7a und dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 7a Wechsel des Anbieters und Datenexport
(1) Der Kunde kann jederzeit einen Export seiner exportierbaren Daten verlangen. Ein bloßer Datenexport beendet den Vertrag nicht und löst keine Löschung aus. Verlangt der Kunde ausdrücklich einen Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene Infrastruktur (nachfolgend „Wechsel"), gelten zusätzlich die Übergangs- und Beendigungsregelungen dieses Paragraphen. Export- und Wechselverlangen sind in Textform an kontakt@mobistro.app zu richten. Eine Ankündigungsfrist besteht nicht; der Übergangszeitraum für den Wechsel beginnt mit Zugang des Wechselverlangens.
(2) Der Anbieter schließt den Wechsel innerhalb eines Übergangszeitraums von 30 Kalendertagen ab. Während dieses Zeitraums erbringt er die vertraglichen Leistungen weiter, unterstützt den Kunden und von ihm beauftragte Dritte in angemessenem Umfang und informiert über bekannte Risiken für die Kontinuität der Leistung. Ist der Wechsel in diesem Zeitraum technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Verlangen mit Begründung mit und nennt einen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen von ihm für seine Zwecke als angemessen erachteten Zeitraum verlängern.
(3) Exportierbar sind alle Daten, die der Kunde und seine Nutzer eingegeben oder hochgeladen haben, sowie die bei der Nutzung entstandenen Daten der Organisation, insbesondere Organisations-, Event-, Standort-, Fahrzeug-, Inventar-, Packlisten-, Checklisten-, Rezept-, Kosten-, Team- und Dokumentdaten einschließlich der hochgeladenen Dateien. Nicht exportierbar sind Zugangsdaten, Einladungs-Token, interne Abrechnungs- und Missbrauchsschutzdaten sowie der Programmcode und andere Daten, die ausschließlich den internen Betrieb der Plattform betreffen. Strukturierte Daten stellt der Anbieter in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (JSON) bereit, Dateien in ihrem gespeicherten Format zusammen mit einem Verzeichnis ihrer Pfade, Größen und Prüfsummen.
(4) Nach Abschluss des Übergangszeitraums kann der Kunde seine Daten mindestens 30 Tage lang abrufen. Danach löscht der Anbieter die exportierbaren Daten vollständig, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Hat der Kunde den Wechsel verlangt, endet der Vertrag mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels; der Anbieter bestätigt dem Kunden den Abschluss.
(5) Für den Wechsel und den Datenexport berechnet der Anbieter keine Entgelte.
(6) Das aktuelle Verzeichnis der exportierbaren Datenstrukturen, Formate und einschlägigen Standards sowie die Angaben zu Wechselverfahren, Infrastruktur-Gerichtsbarkeit und Schutzmaßnahmen gegen rechtswidrige staatliche Drittlandszugriffe sind unter https://pitstop.mobistro.app/legal/data-portability abrufbar. Diese Informationen ergänzen die vorstehenden Wechselbedingungen. Eine Aktualisierung dieser Informationen ändert bestehende vertragliche Rechte nicht einseitig.
§ 8 Verfügbarkeit und Service Level
(1) Eine bestimmte Verfügbarkeit oder ein bestimmtes Service Level wird nur zugesagt, wenn es gesondert vereinbart ist. Die Pflicht zur vertragsgemäßen Bereitstellung nach § 4 Absatz 2 bleibt auch ohne gesonderte Verfügbarkeitszusage bestehen. Der Anbieter überwacht den Dienst und bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung. Die Verantwortlichkeit für Störungen durch höhere Gewalt, Netzausfälle oder vom Kunden verursachte Umstände richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und § 10. Die Verantwortlichkeit für eingesetzte Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden auf das erforderliche Maß beschränkt, grundsätzlich mindestens 48 Stunden vorher angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (MEZ/MESZ) durchgeführt. Dringende Sicherheitsmaßnahmen können eine kürzere Ankündigung erfordern.
(3) Der Anbieter bietet Support per E-Mail an. Supportanfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet; eine bestimmte Behebungszeit wird nur bei gesonderter Vereinbarung zugesagt.
(4) Angaben zur Verfügbarkeit stellen keine Garantie im Rechtssinne dar, sofern nicht ausdrücklich eine Garantie übernommen wird. Mängelrechte richten sich nach § 9, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche nach § 10.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrechte
(1) Der Anbieter stellt die Plattform während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereit und erhält diesen Zustand.
(2) Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung unter möglichst genauer Beschreibung des Fehlerbildes dem Anbieter anzuzeigen.
(3) Der Anbieter wird angezeigte Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Dies kann durch Beseitigung des Mangels oder durch Bereitstellung einer aktualisierten Version erfolgen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei ausbleibender oder fehlgeschlagener Behebung bleiben unberührt.
(4) Eine unerhebliche Einschränkung der vertragsgemäßen Nutzbarkeit berechtigt nicht zur Minderung der Vergütung. Die übrigen gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
(5) Mängelrechte bestehen nicht, soweit die Störung ausschließlich durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung oder einen unzulässigen Eingriff des Kunden verursacht wurde.
(6) Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche richten sich ergänzend nach § 10.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Unberührt bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie im Umfang des Garantieversprechens sowie eine sonstige zwingende gesetzliche Haftung. Insbesondere beschränken diese AGB keine zwingenden Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO.
(3) Außerhalb der Fälle der Absätze 1 und 2 haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen und entgangenen Gewinn haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit diese Schäden von Absatz 3 erfasst sind. Im Übrigen ist die Haftung für diese Schäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.
(5) Bei Datenverlust gelten die vorstehenden Haftungsregelungen. Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere das Unterlassen ihm vertraglich obliegender und technisch möglicher sowie zumutbarer Datensicherungen, wird nach § 254 BGB berücksichtigt. Eigene vertragliche und gesetzliche Datensicherungs-, Sicherheits- und Wiederherstellungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.
(6) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche unabhängig von ihrem Rechtsgrund und entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzer ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://pitstop.mobistro.app/legal/privacy.
(3) Bei der Neuregistrierung für die Operator-App ist der unter https://pitstop.mobistro.app/legal/dpa verlinkte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) einschließlich seiner Anlagen Bestandteil dieses Vertrags. Die vertretungsberechtigte Person nimmt ihn gemeinsam mit diesen AGB für das bei der Registrierung benannte Unternehmen an. Mit der anschließenden Einrichtung der Organisation wird der Vertrag wirksam; ein gesonderter AVV-Abschluss ist nicht erforderlich. Der AVV regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO. Die angenommenen Fassungen, Firma, handelnde Person und der verifizierte Kontokontakt werden mit Zeitpunkten als Vertragsnachweis im Organisationskonto abrufbar bereitgestellt. Der AVV liegt in deutscher Sprache vor; die Sprache der angenommenen AGB wird gesondert festgehalten. Bereits bestehende Verträge werden durch die Veröffentlichung dieser AGB nicht geändert. Für sie bleiben ein gesonderter AVV-Abschluss und ausdrücklich angenommene Nachträge möglich; Änderungen der AGB richten sich nach § 12.
(4) Datenbank, Authentifizierung und Dateiablage nutzen die Primärregion Frankfurt; die Web-Auslieferung erfolgt auf Hetzner-Infrastruktur in Deutschland. Ergänzende Anbieter, Verarbeitungsorte und Drittlandübermittlungen sind in der Datenschutzerklärung und, soweit Auftragsverarbeitung vorliegt, im AVV und dessen Anlagen beschrieben. Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer erfolgen unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO, insbesondere auf Grundlage eines einschlägigen Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO oder geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO.
§ 12 Änderungen der AGB
(1) Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Der Anbieter teilt Änderungsvorschläge einschließlich ihres Inhalts und des vorgesehenen Wirksamkeitszeitpunkts mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit.
(2) Schweigen, die weitere Nutzung der Plattform oder eine unterlassene Kündigung gelten nicht als Zustimmung. Ohne Zustimmung läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; die vereinbarten ordentlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
(3) Änderungen von Paketen und Preisen richten sich nach § 6a. Individuelle Vereinbarungen und unmittelbar geltende gesetzliche Änderungen bleiben unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Das gilt auch für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands.
(2) Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters in Limburg an der Lahn.
(3) Verbraucherschlichtung: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die frühere europäische Online-Streitbeilegungsplattform wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.
(4) Abtretung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten.
(5) Textform und Individualvereinbarungen: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen in Textform dokumentiert werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen nach § 305b BGB bleibt unberührt.
(6) Sprache: Stellt der Anbieter diese AGB zusätzlich in einer Übersetzung bereit, ist die Fassung in der Sprache verbindlich, in der der Kunde den Vertrag geschlossen hat. Im Übrigen geht die deutsche Fassung vor.
(7) Unwirksame Bestimmungen: Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder werden sie nicht Vertragsbestandteil, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen, insbesondere § 306 BGB.